Die Dauer des Unterrichts richtet sich nach den vereinbarten Zeiten zwischen der/ dem Schüler/Schülerin und der Musikschule. Die Höhe der Unterrichtsgebühren richtet sich nach der aktuellen Preisliste (siehe www.musikschulewagner.de).
Der Unterricht findet grundsätzlich in der Musikschule statt. Der Schulbetrieb richtet sich nach den Ferien des Landes Rheinland-Pfalz. Während der Schulferien und an den gesetzlichen Feiertagen sowie an Schwerdonnerstag, Rosenmontag und Veilchendienstag findet kein Unterricht statt.
Bei Verhinderung des Musiklehrers wird der Unterricht durch einen anderen Fachlehrer vertreten, nach Vereinbarung nachgeholt oder pro Unterricht ein Viertel des Monatsbeitrages erstattet. Ausgenommen ist der Unterrichtsausfall durch höhere Gewalt. Hier kann keine Erstattung erfolgen. Wenn der Schüler den Unterricht versäumt, hat er keinen Anspruch auf Gebührenminderung oder Erstattung. Bei langwieriger Erkrankung des Schülers ruht der Vertrag bei Vorlage eines ärztlichen Attestes.
Der Unterrichtsvertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Falls nicht anders vereinbart, beginnt der Vertrag mit der ersten Unterrichtsstunde. Der Vertrag kann innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsbeginn widerrufen werden. Eine Kündigung wird zum Ende des auf den Eingang der schriftlichen Kündigung folgenden Kalendermonats wirksam.
Sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Auch Abweichungen von dieser Schriftformerfordernis bedürfen der Schriftform.